Voraussetzungen
Transaktionsanalytische Praxiskompetenz
Folgende Voraussetzungen sind zum Erwerb einer TA-Praxiskompetenz notwendig:
- 3 Jahre (230 Stunden) TA-Training in einer TA-Ausbildungsgruppe bei einer anerkannten TA-TrainerInnen
- Supervisionen eigener Praxisfälle mit KollegInnen (20 Std. und 10 Berichte über die Bearbeitung eigener Fälle)
- Intervisionen eigener Praxisfälle mit KollegInnen (20 Std. und 10 Berichte über die Bearbeitung eigener Fälle)
- 50 Stunden transaktionsanalytischer Selbsterfahrung
- Teilnahme an einem TA-Einführungskurs (101-Kurs)
- Ein Bericht über die persönliche Lernerfahrung und Darstellung der professionellen Identität.
- Gebühr des Zertifikates beträgt € 100,-
Diese Voraussetzungen sind in den Ausbildungsrichtlinien der DGTA e.V., Silvanerweg 8, 78464 Konstanz, www.dgta.de geregelt.
Geprüfte Transaktionsanalytiker/in – CTA-Examen
Die Voraussetzungen für das CTA-Examen sind im Handbuch der EATA geregelt.
Die Prüfung und Zertifizierung zur/zum „Certified Transactional Analyst“ erfolgt nach internationalen Standards und sind weltweit anerkannt.
KandidatInnen für das CTA-Examen müssen:
- Ein TA-101-Zertifikat nach Kursteilnahme oder Examen sowie
- einen gültigen Weiterbildungsvertrag haben,
- die nationalen Anforderungen für die Zertifizierung im jeweiligen Anwendungsfeld erfüllen,
- vom Mentor/Mentorin als prüfungsbereit empfohlen worden sein und
- mindestens 2000 Stunden nachweisen können:
- 750 Stunden Klient/innenarbeit, 500 davon mit TA,
- 600 Stunden berufliche Weiterbildung, 300 davon in TA,
- 150 Stunden Supervision, 75 Stunden davon bei einem/einer PTSTA oder TSTA, welche/r Mitglied der EATA, ITAA oder WPATA ist, davon 40 mit dem/der Mentor/in, sowie 500 zusätzliche Stunden für die berufliche Entwicklung (in Übereinstimmung mit den nationalen Anforderungen und durch den/die Mentor/in bestätigt).

